Anhängerkupplung mit Sicherungsbügel, Abreißseil und Unterlegkeil am Nutzfahrzeug-Anhänger
Bild: Fahrzeugnachlese

Anhängertechnik

Teil von Anhängertechnik im Einsatz: Bremsen, Beleuchtung und Kupplungen prüfen

5 Prüfpunkte für die Anhängertechnik im täglichen Einsatz

Fünf Prüfpunkte für die Anhängertechnik: Intervalle und Grenzwerte für Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Kupplung und Unterlegkeile im täglichen Einsatz.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Fünf Bereiche werden kontrolliertBremsen, Reifen, Beleuchtung, Kupplung, Unterlegkeile.
  • Sichtprüfung vor jeder Fahrt, Luftdruck wöchentlich, Hauptuntersuchung alle zwei Jahre ab 750 kg.
  • Reifen brauchen mindestens 1,6 mm Profiltiefe in den Hauptprofilrillen.
  • Kupplung und Sicherungsbügel werden vor jedem Ankuppeln kontrolliert.
  • Unterlegkeile sind ab 750 kg zulässiger Gesamtmasse vorgeschrieben.

Fünf Prüfpunkte mit Intervallen und Grenzwerten

Nach § 23 Absatz 1 StVG ist der Fahrzeugführer für den vorschriftsmäßigen Zustand von Zugfahrzeug und Anhänger verantwortlich, siehe § 23 StVG zur Verantwortlichkeit des Fahrzeugführers. Fünf Punkte decken die typischen Mängel ab.

Fünf Prüfpunkte und ihre Intervalle

  • BremsenSichtprüfung vor jeder Fahrt, HU alle 2 Jahre
  • ReifenSichtprüfung vor Fahrt, Luftdruck wöchentlich
  • Beleuchtungvor jeder Fahrt und nach Ankuppeln
  • Kupplungvor jeder Fahrt, jährlich Verschlusssicherung
  • Unterlegkeileab 750 kg Pflicht

Bremsen. Kontrollintervall: Sichtprüfung vor jeder Fahrt, Hauptuntersuchung alle zwei Jahre bei Anhängern über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Bewertet werden gleichmäßige Wirkung, dichte Leitungen und Zylinder sowie die Belagstärke nach Herstellerangabe. Bei Auflaufbremsen kommt der Weg der Auflaufeinrichtung hinzu. Ein gültiger HU-Aufkleber ersetzt die Fahrtkontrolle nicht.

Reifen. Kontrollintervall: Sichtprüfung vor jeder Fahrt, Luftdruck mindestens wöchentlich. Grenzwert sind 1,6 mm Profiltiefe in den Hauptprofilrillen nach § 36 StVZO. Zusätzlich werden Risse, Beulen und das Herstellungsdatum bewertet. Ein gesetzliches Höchstalter für Anhängerreifen gibt es in Deutschland nicht.

Beleuchtung. Kontrollintervall: vor jeder Fahrt und nach jedem Ankuppeln. Kriterium: Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker und Kennzeichenbeleuchtung arbeiten. Beschädigte Streuscheiben und korrodierte Steckerkontakte gelten als Mangel. Zu zweit oder über die Spiegelung in einer Scheibe lässt sich das schnell prüfen.

Kupplung. Kontrollintervall: vor jeder Fahrt, zusätzlich jährlich eine Verschleißprüfung. Kriterien: Der Sicherungsbügel rastet hörbar ein, die Kupplung sitzt spielfrei, die Verschleißanzeige liegt im zulässigen Bereich. Die Kennzeichnung nach ECE-R55 nennt den D-Wert. Welche Kombination zulässig ist, regeln Typgenehmigungen, deren Rahmen die Vorgaben der EU-Kommission zum Straßenverkehr zusammenfassen.

Unterlegkeile. Kontrollintervall: vor jeder Fahrt und beim Abstellen. Kriterien: vorgeschriebene Anzahl vorhanden, unbeschädigt, griffbereit. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse müssen nach § 41 StVZO damit ausgerüstet sein; die Anzahl richtet sich nach der zulässigen Gesamtmasse. Beim Abstellen gehören die Keile an die Räder.

PrüfpunktIntervallGrenzwert oder Anforderung
Bremsenvor jeder Fahrt, HU alle zwei Jahregleichmäßige Wirkung, Dichtheit, Belagstärke nach Herstellerangabe
Reifenvor jeder Fahrt, Druck wöchentlich1,6 mm Profiltiefe in den Hauptprofilrillen
Beleuchtungvor jeder Fahrtalle Leuchten und Kontakte funktionsfähig
Kupplungvor jeder Fahrt, jährlichSicherungsbügel eingerastet, Verschleißanzeige, D-Wert nach ECE-R55
Unterlegkeilevor jeder Fahrtvorgeschriebene Anzahl ab 750 kg Gesamtmasse

Prüfablauf vor dem Losfahren

  1. Rundgang um das GespannReifen, Leuchten, Unterlegkeile.
  2. AnkuppelnSicherungsbügel, Stützrad, Abreißseil.
  3. Stecker verbinden und alle Leuchten durchschalten.
  4. Bremse lösen und Auflaufeinrichtung auf Leichtgängigkeit prüfen.
  5. Nach wenigen Metern anhalten und die Ladungssicherung nachziehen.

Fristen, Unterweisung und Nachweise

Die HU-Frist steht auf der Plakette und beträgt für Anhänger über 750 kg zwei Jahre. In Werkstätten beschreibt die DGUV-Regel 109-009 Fahrzeug-Instandhaltung, wie Prüfungen geplant und dokumentiert werden, nachzulesen bei DGUV Vorschriften und Regeln. Beschäftigte sind mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Wer Prüfprotokolle aufbewahrt, kann bei einer Kontrolle Mängel und ihre Behebung belegen.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Anhänger zur Hauptuntersuchung?

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse alle zwei Jahre. Zulassungsfreie Anhänger bis 750 kg haben keine HU-Frist, brauchen aber ein Versicherungskennzeichen.

Welche Profiltiefe gilt für Anhängerreifen?

Mindestens 1,6 mm in den Hauptprofilrillen nach § 36 StVZO. Für land- oder forstwirtschaftliche Anhänger gilt 1,0 mm.

Braucht jeder Anhänger Unterlegkeile?

Die Pflicht beginnt bei mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Zahl der Keile richtet sich nach der Gesamtmasse; mitgeführt und benutzt werden müssen sie in jedem Fall.

Was bedeutet der D-Wert auf der Kupplung?

Er beschreibt die Zugkraft, die die Kupplung übertragen kann, und verknüpft die Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger. Passt der Wert nicht zur Kombination, ist sie unzulässig.

Was umfasst die tägliche Sichtprüfung?

Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Kupplung und Unterlegkeile. Auffälligkeiten werden vor der Fahrt behoben, nicht während der Tour.

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